AGB - STRAUBINGER Personalberatung - Jörg Straubinger

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger)

 

I. Vertragsgestaltung

Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und der STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger), über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, bedürfen der Schriftform. Ergänzend gelten die eventuell gesonderten Geschäftsbedingungen für Trainer der STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger), die den Verträgen beigefügt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil von Verträgen. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für die STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger) haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

 

II. Leistungen der STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger)

Die STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger) erbringt ihre Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Maßnahmeleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und der STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger) im Einzelnen festgelegt. Die STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger) erbringt Leistungen insbesondere in Form von Personalberatung, Trainingsseminaren, Workshops, Coachings und Konsultationen. Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern findet nicht statt.

 

III. Honorare und Kosten

Das erste Kontaktgespräch durch die STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger) ist unentgeltlich. Ein Tageshonorar der STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger) wird je angefangenem Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart. Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber werden berechnet: der Einsatz von technischen Assistenten, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u. a., wenn so vereinbart. Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen können besondere Honorarvereinbarungen getroffen werden. Reise- und Aufenthaltskosten können gesondert berechnet werden.

Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Honorare sind bei Beendigung des Trainingsauftrages jeweils ohne Abzug zu zahlen und innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

 

IV. Sicherung der Leistungen

Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht der STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger) an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger). Ein Mitschnitt von Ton-, Bild- oder Videosequenzen ist nicht gestattet. Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken, Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Der Auftraggeber informiert die STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger) vor und während der vereinbarten Maßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt. 

Die STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger) verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind. 

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger) wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger) nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger) unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich die STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger), einen Alternativtermin im Zeitraum von 3 Monaten zu benennen. Gelingt dies, so ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von 3 Wochen vor der Trainingsdurchführung 65 % bis zu 1 Wochen 80 % des Honorars zuzüglich Kosten zu zahlen.

 

V. Allgemeine Bedingungen

Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger) unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

Ausschließlicher Gerichtstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Verträgen und diesen Bedingungen ist der Sitz der STRAUBINGER Personalberatung (Jörg Straubinger) falls der Vertrag nicht ausdrücklich einen anderen Gerichtsstand bestimmt.

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